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Impressum, AGB, Datenschutz
Impressum
Über uns
AOM Spectrum Engineering GmbH
Vertreten durch
Herr Marcus Schmidt
Herr Omar Almatar Aljarad
Kontakt
AOM Spectrum Engineering GmbH
Kolonnenstr. 8
10827 Berlin
info@aom-engineering.de
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 266593 B
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE369818463
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AOM Spectrum Engineering GmbH
Stand: November 2025
1. Präambel
Die AOM Spectrum Engineering GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit Sitz in Berlin, ist ein technisch-planerisches Ingenieurbüro im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere technische Machbarkeitsstudien, Netzanschlussplanungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, CAD- und BIM-konforme Entwurfs- und Ausführungsplanungen, Begleitung von Genehmigungsprozessen, projektspezifische technische Dokumentation sowie die Betreuung von Vorhaben im Bereich Photovoltaik und angrenzender Technologien.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln und ergänzen die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber, sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.
2.2 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.
2.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Aufträge, auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
2.4 Soweit Beratungsverträge oder Angebote des Auftragnehmers Bestimmungen enthalten, die von den nachstehenden AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
2.5 Dritte können keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber herleiten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen. Im Hinblick auf diese Ansprüche gelten die vorliegenden AGB auch diesen Dritten gegenüber.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Umfang und Inhalt eines konkreten Auftrags wird im Einzelfall und projektbezogen oder durch eine Rahmenvereinbarung vertraglich vereinbart.
3.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.3 Die Annahme eines Angebots sowie sämtliche vertraglichen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern gesetzlich nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt nicht für Abreden, die nach Abschluss des Vertrages getroffen werden.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzuschalten, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 18 Monaten beginnend mit der Schlusszahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer keine unmittelbare Beauftragung der vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmer für Leistungen vorzunehmen, die auch zum Geschäftsbereich des Auftragnehmers gehören und von diesem angeboten werden können.
4. Leistungsumfang
4.1 Der konkrete Leistungsumfang des Auftragnehmers ergibt sich ausschließlich aus der jeweils gültigen Auftragsbestätigung oder einer dokumentierten schriftlichen Individualvereinbarung. Allgemeine Darstellungen, insbesondere auf der Website oder in Werbematerialien, sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Leistungsansprüche. Maßgeblich ist allein der im Einzelfall schriftlich bestätigte oder individuell vereinbarte Auftragsinhalt.
4.2 Typische Leistungen des Auftragnehmers umfassen – abhängig vom jeweiligen Projektauftrag – insbesondere:
- Technische Beratung in der Projektentwicklung für erneuerbare Energieanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen (Freifläche, Dach, Agri-PV);
- Erarbeitung technischer Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen und Konzeptionierung von Netzanschlussmöglichkeiten;
- Planung und Erstellung von Netzanschlusskonzepten einschließlich Prüfung technischer Schnittstellen und Anforderungen der Netzbetreiber;
- Erstellung von Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanungen, insbesondere auf Grundlage von CAD- und BIM-Standards (z. B. für PV-Freiflächenanlagen, Trafostationen, Kabeltrassenführungen);
- Anfertigung technischer Schemata, Übersichten und Detailpläne, einschließlich Plankoordination mit Drittdienstleistern;
- Begleitung von Genehmigungsprozessen (z. B. BImSchG-, Bau-, Umwelt- und Netzanschlussgenehmigungen) durch Bereitstellung technischer Unterlagen, Lagepläne und Anlagenbeschreibungen;
- Erstellung technischer Dokumentationen zur internen Verwendung oder zur Vorlage bei Dritten (z. B. Behörden, Netzbetreiber, Projektentwickler);
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und energiewirtschaftlicher Potenzialanalysen;
- Erarbeitung technischer Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungsunterlagen und Plausibilitätsprüfungen eingehender Angebote (z. B. im Rahmen von EPC-Vergaben).
4.3 Soweit der Auftragnehmer Beratungsleistungen erbringt, ist Gegenstand des Auftrages, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart, die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Insbesondere steht der Auftragnehmer nicht dafür ein, dass die auf den vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers basierenden Aktionen des Auftraggebers einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Ergebnisoptimierung nach sich ziehen. Statistischen Auswertungen ist immanent, dass sie immer nur Wahrscheinlichkeiten wiedergeben.
4.4. Leistungsänderungen und -erweiterungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Änderungswunsches. AOM teilt binnen 5 Arbeitstagen nach Eingang die Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Qualität mit (Impact-Statement). Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers; Vergütung und Termine passen sich an. Auch Nachforderungen von Netzbetreibern oder Behörden gelten als Änderungswunsch.
4.5. Der Auftragnehmer legt die vertraglichen Abnahmeabschnitte (Planungsstände/ Teilleistungen) zur Abnahme vor und dokumentiert die Übergabe (Datum, Bearbeitungsstand, ggf. Abgabeprotokoll). Der Auftraggeber prüft die vorgelegten Leistungen binnen 10 Kalendertagen ab Zugang und rügt wesentliche Mängel substantiiert. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Abnahmeabschnitt als freigegeben. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden im Rahmen der Nachbesserung behoben. Teilabnahmen sind zulässig. Auf Basis freigegebener Abnahmeabschnitte fortgeführte Leistungen gelten als vertragsgemäß. Spätere Änderungen stellen Leistungsänderungen dar und werden im Sinne des Leistungsänderungsverfahrens abgewickelt (s.o. 4.4.).
4.6. AOM übernimmt keine Gewähr für behördliche Genehmigungen oder Netzzusagen. Ergänzende Anforderungen oder weitere Abstimmungsschliefen von Behörden/ Netzbetreibern sind zusätzliche Leistungen und werden im Sinne des Leistungsänderungsverfahrens in abgewickelt (s.o. 4.4.).
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen und termingerechten Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Diese Mitwirkungspflichten sind essenzieller Bestandteil der Vertragsdurchführung.
5.2 Zu den erforderlichen Mitwirkungshandlungen gehören insbesondere:
- die rechtzeitige Übermittlung aller für das Projekt relevanten Informationen, Unterlagen und Dokumente (z. B. Flurstücks- und Grundstücksdaten, bestehende Planungsunterlagen, Netzanschlussanforderungen, Eigentümernachweise, Gutachten, Genehmigungen);
- die Bereitstellung technischer Grundlagen in digitaler Form, insbesondere vorhandener CAD-/BIM-Daten, Pläne oder GIS-Daten;
- die Benennung eines zur Entscheidung befugten Projektverantwortlichen auf Seiten des Auftraggebers, der als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht;
- die unverzügliche Prüfung und Freigabe von Planungsständen, Entwürfen oder Abstimmungsunterlagen;
- die Ermöglichung des Zugangs zu Projektflächen, Gebäuden, digitalen Plattformen oder Dokumentenräumen, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich ist;
- die Information über geplante oder eingetretene Änderungen technischer, organisatorischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen des Projekts.
- Sämtliche Fragen des Auftragnehmers über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vertragsprojektes sind vollständig und zutreffend zu beantworten.
5.4 Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte, Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger, Daten etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei, es sei denn, die Verletzung war für den Auftragnehmer offensichtlich.
5.5 Unterlässt der Auftraggeber seine Mitwirkung oder erbringt er diese nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen;
- etwaige hierdurch verursachte Verzögerungen der Fristen angemessen zu verlängern;
- zusätzlich entstehende Aufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
5.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen, die auf unzureichende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Eine Pflicht zur Nachbesserung besteht in diesen Fällen nur im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
5.7 Der Auftraggeber ist zur Übertragung von Rechten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt.
5.8 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Materialien, Unterlagen, Inhalte, Dateien, Datenträger oder Drucksachen übergibt, ist er verpflichtet, vorher entsprechende Sicherungskopien zu fertigen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Einzelauftrag, Rahmenvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungsumfang. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungssätze des Auftragnehmers.
6.2 Alle Preisangaben verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Plotkosten, Porto) sind gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Soweit dem Auftragnehmer technische Fremdkosten entstehen, sind diese im Honorar nicht enthalten und können gegen Nachweis separat in Rechnung gestellt werden.
6.3 Rechnungen des Auftragnehmers sind binnen 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern in der Auftragsbestätigung keine andere Frist bestimmt ist. Skonto wird nicht gewährt. Die Rechnungsstellung kann in elektronischer Form erfolgen.
6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit solcher Abschläge können im Einzelfall in der Auftragsbestätigung geregelt werden. Bei länger laufenden Projekten mit monatlicher Leistungserbringung kann der Auftragnehmer monatlich abrechnen. Im Falle der Nichtzahlung der Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
6.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten in angemessenem Umfang geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
6.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
6.7 Unterbleibt die vollständige Ausführung des vereinbarten Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vertraglich vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 % des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, dazutun und nachzuweisen, dass der Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart hat.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung durch den Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse – insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Schemata, Berichte, Visualisierungen, technische Konzepte, Leistungsverzeichnisse, BIM-Modelle sowie digitale CAD-Dateien – unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz nach den §§ 2 ff. UrhG.
7.2 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte sowie sonstiger geistiger Schutzrechte an den erstellten Unterlagen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich in dem Umfang, wie dies zur Durchführung des konkreten Projekts erforderlich ist, und richtet sich nach dem im Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Zweck.
7.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Arbeitsergebnisse für das konkret beauftragte Projekt. Dies gilt nur, wenn alle Rechnungen des Auftragnehmers vollständig bezahlt sind. Jegliche Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung in anderen Projekten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Keinesfalls entsteht durch eine Vervielfältigung oder Verbreitung eine Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für die Richtigkeit der Ergebnisse gegenüber Dritten.
7.4 Soweit Arbeitsergebnisse mit Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergegeben bzw. diesen zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit den betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, diese nicht an weitere Dritte weiterzugeben.
7.5 Der Verstoß des Auftraggebers gegen die obigen Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Auftraggeber verpflichtet sich für jeden Fall des Verstoßes gegen die obigen Bestimmungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, wird durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht berührt.
7.6 Die Herausgabe von offenen CAD-/BIM-Dateien oder bearbeitbaren Daten (z. B. DWG-, IFC-, Excel-, Revit- oder GAEB-Dateien) erfolgt nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich zur projektbezogenen Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber oder berechtigte Dritte.
7.7 Die Urheberbenennung des Auftragnehmers bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf bei Weitergabe oder Veröffentlichung von Projektunterlagen nicht den Eindruck erwecken, die Unterlagen seien von ihm selbst erstellt worden.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Die Haftung ist ferner der Höhe nach begrenzt auf die Deckungshöchstsumme der von dem Auftragnehmer abgeschlossenen Versicherung (1 Mio. € pro Schadensfall).
Soweit der Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen den Einsatz von „künstlicher Intelligenz“ nutzt, ist die Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Fehler, insbesondere durch den Einsatz von Algorithmen verursachte Fehler und Schäden, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder er Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiter nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
8.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der in Ziffer 8.1.genannten Ausnahmefälle vor.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet übermittelte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder von ihm eingeschalteten Dritten entstehen. Ebenso ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber ein Schaden dadurch entsteht, dass er notwendige Datensicherungsmaßnahmen (s.o. 5.8) unterlassen hat.
8.5 Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte einschaltet und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, wird der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an die Dritten halten.
8.6 Sofern und soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber, Sachverständige, Behörden) koordiniert oder in dessen Namen beauftragt, erfolgt dies ohne eigene Haftung für deren Leistungen oder Entscheidungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Genehmigungsfähigkeit oder Netzzusage.
8.7 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
9. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
9.1 Liefertermine sind Plantermine, Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Der Auftragnehmer kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer einen unvorhergesehenen Ausfall etwa aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung des Auftragnehmers zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, Pandemie oder ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.
9.2 Sind die vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Ziff. 9.1 die Leistung des Auftragnehmers dauerhaft unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei.
9.3 Verzögerungen, die in der Sphäre des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen (z.B. Änderungswünsche, verspätete Lieferung von Materialien oder Informationen, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten), führen dazu, dass sich Liefer- und Leistungstermine für den Auftragnehmer um einen entsprechenden Zeitraum verlängern. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, ist der Auftragnehmer, unbeschadet der Geltendmachung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.
10. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
10.1 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur Nachbesserung, d.h. die Korrektur und Beseitigung bekanntwerdender Unrichtigkeiten und Mängel verlangen. In Fällen fehlgeschlagener, unberechtigt verweigerter, ungebührlich verzögerter, unzumutbarer sowie unmöglicher Nacherfüllung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
10.2 Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden, anderenfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr, nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat.
10.3 Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler oder formelle Mängel können vom Auftragnehmer jederzeit berichtigt werden und berechtigen nicht zur Minderung oder Vertragsrücktritt.
10.4 Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Leistungsbeschreibung, Verwendungszweck oder werbliche Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Daten, Geschäftsgeheimnisse, Planungsunterlagen oder technische Details, die als vertraulich bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich zu behandeln sind, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden.
11.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen,
- a) die zum Zeitpunkt der Weitergabe nachweislich allgemein bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden;
b) die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand;
c) die von Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht rechtmäßig mitgeteilt wurden.
11.3 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur gestattet, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und der Dritte seinerseits schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Dies gilt insbesondere für eingebundene Subunternehmer, Fachplaner oder Erfüllungsgehilfen.
11.4 Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind auf Wunsch der jeweils offenlegenden Partei sämtliche vertraulichen Unterlagen zurückzugeben oder nachweislich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
11.5 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Vertragsbeendigung bestehen.
12. Datenschutz
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
12.2 Einzelheiten zur Art, dem Umfang und den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
12.3 Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit ein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne von Art. 28 DSGVO besteht, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, personenbezogene Daten Dritter nur dann an den Auftragnehmer zu übermitteln, wenn er hierzu berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt hat
13. Referenznennung
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das betroffene Projekt – unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen und unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen – nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen als Referenz anzugeben.
13.2 Die Referenznennung kann insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- Name oder Logo des Auftraggebers,
- allgemeine Projektbezeichnung und Art der erbrachten Leistungen,
- Visualisierungen oder Planungsbeispiele (sofern keine Schutzrechte verletzt oder Vertraulichkeiten tangiert werden),
- Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite, in Präsentationen, Ausschreibungsunterlagen oder in anderen Unternehmensmedien.
13.3 Der Auftraggeber kann der Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, sofern berechtigte Interessen entgegenstehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
14.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Auftragnehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Für bereits beauftragte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB fort, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Datenschutz
Datenschutzerklärung der AOM Spectrum Engineering GmbH
Stand: 30. Oktober 2025
1. Präambel
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns, der AOM Spectrum Engineering GmbH, ein besonderes Anliegen. Die Datenverarbeitung erfolgt zweckgebunden, transparent und nach dem Stand der Technik im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG). Diese Erklärung informiert über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung im Rahmen unseres Online-Angebots sowie die Ihnen zustehenden Rechte. Wir empfehlen eine eigenständige regelmäßige Überprüfung, da wir Änderungen unseres Online-Angebots oder der Rechtslage berücksichtigen.
2. Verantwortlicher
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
AOM Spectrum Engineering GmbH
Kolonnenstr.8, 10827 Berlin, DE
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcus Schmidt, Omar Almatar Aljarad
E-Mail: info@aom-engineering.de
Website: https://www.aom-engineering.de
3. Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Wir stützen die Verarbeitung – je nach Zweck – insbesondere auf:
- 6 Abs. 1 lit.a DSGVO (Einwilligung), inkl. Art.7 DSGVO (Nachweis)
- 6 Abs.1 lit.b DSGVO (Vertrag/ Anbahnung)
- 6 Abs.1 lit.c DSGVO (rechtliche Pflichten)
- 6 Abs.1 lit.f DSGVO (berechtigte Interessen))
- 25 TDDDG (Speichern/ Auslesen von Informationen auf Endeinrichtungen)
Spezialnormen (z.B. steuerrechtliche Verpflichtungen) bleiben unberührt.
4. Übersicht der Verarbeitungen
Herkunft der Daten: Wir erhalten Daten direkt von Ihnen (Bestands- und Kontaktdaten) oder automatisiert über Werbenutzung (Nutzungs- und Metadaten). In Einzelfällen nutzen wir öffentlich zugängliche Quellen zur Kontaktaufnahme (Art.6 Abs.1 lit.b, Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO).
Pflicht zur Bereitstellung/ Folgen: Angaben im Kontakt- und Bewerbungsprozess (§ 26 BDSG i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO) sind erforderlich, um Ihr Anliegen zu bearbeiten bzw. (vor-) vertragliche Maßnahmen durchzuführen; ohne diese ist eine Bearbeitung nicht möglich. Nicht notwendige Analyse-/ Marketingtools sind freiwillig (Einwilligung).
Automatisierte Entscheidungen/ Profiling: finden nicht statt.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen (Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO); Berechtigte Interessen (Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO); Einwilligung (Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO; §25 TDDDG).
5. Sicherheitsmaßnahmen (TOM) – Art.32 DSGVO
Wir unterhalten gemäß Art.32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:
- Zugangs- und Zugriffskontrollen
- Verschlüsselung personenbezogener Daten
- Backup/ Restore
- Protokollierung
- Berechtigungsmanagement
Unsere TOM werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die vollständige TOM-Übersicht wird intern dokumentiert und versioniert.
6. Übermittlung personenbezogener Daten
Auftragsverarbeiter (Art.28 DSGVO):
- Webhosting (primär): Raidboxes GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48153 Münster, Deutschland. Raidboxes erbringt das WordPress-Hosting in unserem Auftrag (Betrieb der Website, Security, Fehleranalyse).
Unterauftragsverarbeiter (Infrastruktur/Server): Nach unserer Konfiguration werden die Serverressourcen über IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland, bereitgestellt. IONOS verarbeitet insoweit Daten (u.a. IP-Adresse, Zeitpunkt/Zeitzone, angeforderte Inhalte/URL, Referrer, User-Agent, HTTP-Status) als Unterauftragsverarbeiter von Raidboxes.
- Consent-Management-Tool (CMP): Complianz (Complianz B.V., Groningen, NL) zur Einholung, Verwaltung und Protokollierung von Einwilligungen.
Technisch erforderliche Consent-Cookies: § 25 Abs.2 TDDDG. Nachweis/Steuerung: Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO.
Cookiedatabase-Sync: Bei aktivierter Synchronisierung mit cookiedatabase.org werden Cookie-Bezeichnungen, verwendete Plugins und die Domain zur Pflege der Beschreibungen übermittelt; personenbezogene Nutzerdaten von Besuchern werden dabei nicht übermittelt.
- Weitere Auftragsverarbeiter (projektabhängig): B. Newsletter-Versanddienst, CDN, Analyse- oder Kartenanbieter. Details zu einzelnen Diensten inkl. Rechtsgrundlagen und ggf. Drittlandübermittlungen: siehe § 14.
Beratung/Pflichtempfänger: Steuerberater/Wirtschaftsprüfer; öffentliche Stellen, soweit gesetzlich verpflichtet (Art.6 Abs.1 lit.c DSGVO).
Drittländer: Übermittlungen in Drittländer (z. B. USA bei einzelnen Diensten) erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art.44 ff DSGVO (insb. Standardvertragsklauseln – SCC und ggf. ergänzende Maßnahmen). Konkrete Fälle: § 14.
7. Speicherdauer und Löschung
Wir löschen personenbezogene Daten, sobald der Verarbeitungszweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrunggspflichten entgegenstehen (Art.5 Abs.1 lit.e, Art.17 DSGVO).
- Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen: 6 bzw. 10 Jahre (§ 257 HGB; § 147 AO)
- Bewerbungen: spätestens 12 Monate nach Verfahrensabschluss (Talentpool nur mit Einwilligung; Widerruf jederzeit)
- Server-Logfiles: regelmäßig max. 7 Tage (Sicherheitszwecke)
- Consent-Protokolle: Aufbewahrung 12 Monate zum Nachweis erteilter Einwilligungen; anschließend Löschung/ Anonymisierung
Die Detailfristen und Verantwortlichen regeln wir intern im Rahmen eines sog. Löschkonzepts.
8. Rechte der betroffenen Personen
Allgemein: Ihre Rechte als betroffene Person ergeben sich aus den Art.15-21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
Widerrufsrecht: Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Beschwerderecht: Zudem steht Ihnen gemäß Art.77 Abs.1 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
9. Cookies und ähnliche Technologien
Wir setzen Complianz (Complianz B.V., Groningen, NL) als Consent-Management-Tool (CMP) ein, um Einwilligungen für Cookies oder ähnliche Technologien zu verwalten und nachweisen zu können. Hierzu werden Consent-IDs, Zeitpunkt, Einwilligungsstatus sowie die gewählten Kategorien auf Ihrem Endgerät gespeichert.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 25 Abs.2 TDDDG (technisch erforderlich für Consent-Steuerung) und Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO (Nachweis/Steuerung). Nicht notwendige Cookies setzen wir nur nach Einwilligung (§ 25 Abs.1 TDDDG, Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO).
Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Cookie-Banner ändern und damit Ihre Einwilligung widerrufen.
Hinweis Cookiedatabase-Sync: Bei aktivierter Funktion übermittelt unser CMP zur Aktualisierung von Beschreibungen Cookie-Namen/Plugins und die Domain an cookiedatabase.org (Complianz B.V.).
Personenbezogene Nutzerdaten werden dabei nicht übermittelt.
10. Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting
Unser Hosting erfolgt bei der Raidboxes GmbH (Friedrich-Ebert-Str. 7, 48153 Münster, Deutschland). Raidboxes stellt WordPress-Hosting, Sicherheits- und Wartungsleistungen bereit und verarbeitet hierzu in unserem Auftrag (Art.28 DSGVO) personenbezogene Daten in Server-Logfiles (z. B. IP-Adresse, Datum/Uhrzeit, angeforderte Ressourcen/URL, Referrer, Browser/OS-Informationen, HTTP-Status), um den Betrieb, die Sicherheit und die Fehleranalyse unseres Online-Angebots zu gewährleisten (Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO – berechtigtes Interesse).
Zur technischen Bereitstellung der Serverinfrastruktur wird IONOS SE als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Speicherdauern für Log-Daten: siehe § 8.
E-Mail- und DNS-Dienste erbringen wir über IONOS SE in eigener Auftragsverarbeitung; Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Datenkategorien: Absender/Empfänger-Adresse, Meta-/Header-Informationen, Zeitstempel, technische Zustellinformationen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://raidboxes.io/legal/privacy/.
11. Kontakt- und Anfragenverwaltung
Bei Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, Kontaktformular [WPForms]) verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage und etwaiger Anschlussfragen. Rechtsgrundlagen sind Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO (Anbahnung/ Vertrag) und Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO (unser Interesse an effizienter Kommunikation). Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.
12. Bewerbungen und Bewerberdaten
Wir verarbeiten Bewerbungsdaten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens (§ 26 Abs.1 BDSG, Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO). Nach Abschluss des Verfahrens löschen wir die Daten spätestens nach 6 Monaten, es sei denn, Sie willigen in eine längere Aufbewahrung im Talentpool ein (Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO, jederzeit widerrufbar).
13. Drittanbieter, Plugins und eingebettete Inhalte
Soweit wir Inhalte oder Dienste Dritter einbinden informieren wir hier über Zweck, Datenkategorien, Rechtsgrundlage und Speicherdauer; ggf. wird der Dienst erst nach Einwilligung aktiviert (§ 25 TDDDG/ Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO).
Bei berechtigtem Interesse (z. B. lokal eingebundene Webfonts) stützen wir die Verarbeitung auf Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO.
- Google Analytics
Anbieter: Google Ireland Ltd., Dublin (EU); ggf. Übermittlung an Google LLC, USA (SCC)
Zweck: Reichweitenmessung/Statistik
Daten: u.a. gekürzte IP, Gerät/Browser, Seitenaufrufe, Ereignisse
Rechtsgrundlage: § 25 Abs.1 TDDDG i. V. m. Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO (Einwilligung)
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- Google Maps
Anbieter: Google Ireland Ltd.; ggf. USA (SCC)
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Daten: IP-Adresse, technische Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage: § 25 Abs.1 TDDDG i. V. m. Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO (Einwilligung)
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- LinkedIn (Social Embed/Share)
Anbieter: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Dublin (EU); USA (SCC)
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Rechtsgrundlage: Einwilligung (§ 25 Abs.1 TDDDG, Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO)
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- Instagram (Embed)
Anbieter: Meta Platforms Ireland Ltd., Dublin (EU); ggf. USA (SCC)
Zweck: Einbindung von Inhalten/Buttons
Daten: IP, URL, Browserdaten; bei eingeloggten Instagram/Meta-Nutzern ggf. Zuordnung
Rechtsgrundlage: Einwilligung (§ 25 Abs.1 TDDDG, Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO)
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- WPForms (Kontaktformular)
Anbieter: WPForms LLC (USA) oder https://wpforms.com/ (Plugin); keine Datenübermittlung an den Anbieter, sofern lokale Verarbeitung und E-Mail-Versand an uns erfolgt
Zweck: Formularübermittlung
Daten: vom Nutzer eingegebene Inhalte, Zeitstempel, IP (Spam-Schutz)
Rechtsgrundlage: Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO (Anbahnung/Vertrag) bzw. Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO (Kommunikation)
- Google Site Kit (Integration)
Zweck: bindet Google-Dienste (z. B. Analytics/Search Console) in WordPress ein; kein eigener Trackingdienst
Rechtsgrundlage: ergibt sich aus dem jeweils angebundenen Dienst (s. oben).
- Elementor/WordPress (funktional)
Zweck: Darstellung und Performance der Website
Daten: es können technisch notwendige Cookies/Local-Storage-Einträge gesetzt werden (z.B. zur Session-Steuerung)
Rechtsgrundlage: § 25 Abs.2 TDDDG, Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO
14. Social Media Präsenzen
Wir unterhalten Online-Präsenzen bei LinkedIn und Instagram. Bei Nutzung der Plattformen gelten die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter. Wir verarbeiten Interaktionsdaten (z.B. Nachrichten, Kommentare) zur Kommunikation und Pflege von Geschäftsbeziehungen (Art.6 Abs.1 lit.b , 6 Abs.1 lit.f DSGVO).
15. Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich Rechtslage, eingesetzte Dienste oder interne Prozesse ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle, auf dieser Website bereitgestellte Fassung.
16. Begriffsdefinitionen
Personenbezogene Daten (Art.4 Nr.1 DSGVO): alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Verarbeitung (Nr.2): jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Verantwortlicher (Nr.7): die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Einwilligung (Nr.11): freiwillige, informierte und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung für den bestimmten Fall.
Weitere Legaldefinitionen gelten entsprechend.
